Home » Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG

Am 28.06.2025 tritt das Barrierefreiheitstärkungsgesetz in Kraft.

Der WTM-Verlag ist gemäß § 3 (3) BFSG von den Verpflichtungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ausgenommen.

Grund: Der WTM-Verlag gilt als Kleinstunternehmen, das Dienstleistungen erbringt.
Diese Ausnahme gilt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, da der Verlag weniger als 10 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von unter 2 Mio. € aufweist.

Wir sind dennoch bemüht, unsere Produkte und Dienstleistungen möglichst barrierearm zu gestalten und freuen uns über Hinweise und Anregungen zur Verbesserung.