Am 28.06.2025 tritt das Barrierefreiheitstärkungsgesetz in Kraft.
Der WTM-Verlag ist gemäß § 3 (3) BFSG von den Verpflichtungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ausgenommen.
Grund: Der WTM-Verlag gilt als Kleinstunternehmen, das Dienstleistungen erbringt.
Diese Ausnahme gilt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, da der Verlag weniger als 10 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von unter 2 Mio. € aufweist.
Wir sind dennoch bemüht, unsere Produkte und Dienstleistungen möglichst barrierearm zu gestalten und freuen uns über Hinweise und Anregungen zur Verbesserung.